Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unserem Blog lediglich um bereitgestellte Informationen handelt und nicht um eine Rechtsberatung. Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Kanzlei, die sich mit der Thematik befasst. Wenn Sie jedoch Fragen zu Sicherheitslösungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Haus mit Videokameras auszustatten, sollten Sie wissen, wo und wie diese angebracht werden dürfen. Denn nicht jede Kamera ist an jeder Stelle des Hauses erlaubt. Generell gibt es einige Fallstricke zu beachten, bevor Sie eine Videokamera aufhängen. Wenn sich der Nachbar über die Anbringung beschwert, kann dies zu Streits vor Gericht führen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen auf dieser Seite die Rechtsgrundlage für Videoüberwachung vor.
Doch ist eine Videoüberwachung auf Privatgrundstücken überhaupt erlaubt?
Generell gilt, das eigene Heim und das dazugehörige Grundstück darf mit Kameras überwacht werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass fremde Personen außerhalb des Grundstückes nicht mitgefilmt werden dürfen oder mittels Software einer intelligenten KI verpixelt werden (DSGVO) müssen. Alternativ benötigen Sie die Zustimmung der gefilmten Personen. Das gestaltet sich aber schwierig, da man Personen die öffentlichen Bereiche nur flüchtig passieren sicherlich nicht anspricht. Das bedeutet, dass die Installationen stets den rechtlichen Grundlagen entsprechen muss.
Was habe ich bei der Anbrindung der Videoüberwachung auf Privatgrundstücken zu beachten?
Die private Videoüberwachung ist ein kontroverses Thema, welches immer wieder für Diskussionen sorgt. Darf die Aufnahme von privaten Videos im öffentlichen Raum als Beweismittel vor Gericht genutzt werden? Diese Frage beschäftigte kürzlich das Gericht, als es um die Form der Dashcams ging. Die Dashcam ist eine Kamera, welche im Straßenverkehr Anwendung findet. Das Gericht entschied, dass die Dashcam zwar rechtswidrig ist, in begründeten Fällen jedoch auch als Beweismittel genutzt werden darf. Allerdings ist es schwer erkennbar, wann eine Videoaufnahme in den begründeten Fällen anzusehen ist und wann nicht.
Was habe ich bei der Platzierung der Kamera zu beachten?
Sie können Kameras an Ihrem eigenen Haus oder auf Ihrem Firmengelände anbringen, solange es sich um Ihr Privatbesitz handelt. Das Anbringen von Überwachungskameras ist in diesem Fall vollkommen legitim. Sie können sogar ein Schild aufstellen, das Diebe warnen soll. Während die Videoüberwachung auf dem Firmenparkplatz oder auf dem privaten Gelände für Aufnahmen sorgt, hilft solch ein Hinweisschild möglicherweise dabei, dass Diebe den Einbruch gar nicht erst versuchen – was letztlich eine Frage der Psychologie ist.
Die Platzierung der Kamera ist von entscheidender Bedeutung. Generell können Sie eine schwenkbare oder fest installierte Kamera anbringen, wobei fest installierte Kameras immer sicherer in der Rechtslage sind. Denn Sie müssen bei einer Kamera immer das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn wahren. Sollte die Kamera versehentlich zum Nachbar schwenken oder sollte dieser den Eindruck haben, dass Aufnahmen von seinem Garten gemacht werden würden, dann kann er Ihnen diese Kamera zu Recht verbieten. Die Kamera sollte also fest angebracht werden und so aufgestellt werden, dass der Nachbar nicht gefilmt werden kann. Eine illegale Videoüberwachung anzeigen könnte der Nachbar, wenn oben genannte Dinge nicht eingehalten werden.
Wie ist die Videoüberwachung Rechtslage geregelt?
Die Videoüberwachung Rechtslage ist eindeutig geregelt. Sie dürfen auf einem Firmengelände oder auf einem privaten Grundstück eine Kamera aufstellen. Zunächst sollten Sie das sogenannte Persönlichkeitsrecht der umliegenden Parteien wahren. Das bedeutet, dass die Kamera niemals auf den Nachbarn gerichtet sein darf. Auch dürfen keine öffentlichen Plätze oder öffentlichen Zuwege gefilmt werden. Das Persönlichkeitsrecht sieht vor, dass jeder Mensch selbst bestimmen kann und bestimmen sollte, welche Filmaufnahmen von ihm gemacht werden. Wenn Sie also öffentliche Wege filmen, könnten Menschen gefilmt werden, die solch eine Videoüberwachung nicht möchten oder nicht wollen.
Hier ein wichtiger Tipp: Diese Regel gilt auch dann, wenn Sie nur Attrappen zur Videoüberwachung aufstellen. Wenn Kameraattrappen das Grundstück Ihres Nachbarn zeigen, könnte dieser Nachbar den Eindruck bekommen, dass Sie ihn filmen – und schon kann er die illegale Videoüberwachung anzeigen.
Die aktuelle Rechtslage beschäftigt sich unter anderem mit Personen, die Privatgrundstücke oder Firmengelände absichtlich betreten. Diese Personen machen dies freiwillig und haben dennoch ein Persönlichkeitsrecht. Um sicherzustellen, dass diese Personen nicht illegal gefilmt werden, gibt es eine Hinweispflicht. Die Videoüberwachung und Hinweispflicht wird so umgesetzt, dass Besitzer von Privatgrundstücken oder Firmengeländen ein Hinweisschild anbringen müssen. Auf diesem Hinweisschild muss stehen, dass die Umgebung gefilmt wird. Somit werden die Personen informiert und haben die Wahl, ob sie das Grundstück betreten oder nicht. Sollten sie es dennoch tun, stimmen sie automatisch dem Filmen zu. Allerdings sollten Aufnahmen niemals im Internet oder auf anderen Wegen veröffentlicht werden!
Eine interessante Frage ist, was mit den Personen passiert, die nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb des Hauses gefilmt werden. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt. Viele Unternehmen haben Mitarbeiter heimlich gefilmt, was verboten ist und zu einer Strafe führen kann. Die Unerlaubte Videoüberwachung Strafe kann sehr hoch ausfallen. Aber was ist, wenn Sie das Haus vor Dieben oder anderen Straftaten schützen wollen? In diesem Fall sollten Sie Mitarbeiter oder Personen immer über die Videoüberwachung informieren! Wenn Sie beispielsweise einen Babysitter oder eine Putzfrau engagieren, müssen diese der Videoüberwachung ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Erst dann können Sie die Videoüberwachung privat durchführen. Achten Sie also darauf, falls Sie eine Smart Home Überwachungskamera installieren!
Muss eine Videoüberwachung auf Privatgrundstücken ausgeschildert sein?
Hier kommt es stark drauf an, auf welcher Rechtsgrundlage die Videoüberwachung basiert und welchen Zweck diese erfüllen soll. Nach Angaben des BDSG muss der Umstand einer Videoüberwachung sowie die Kontaktdaten der verantwortlichen Person so angebracht werden, dass diese gut lesbar und zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar sind. Auf dem Schild muss stehen, welchen Zweck die Überwachung hat und dass die Umgebung bzw. der Bereich videoüberwacht wird.
Eine schwenkbare Kamera oder eine fest installierte?
Für die Videoüberwachung des Privatgrundstückes eignen sich am besten fest installierte Kameras ohne Schwenk-, und Neigekopf. So kann sichergestellt werden, dass öffentliche Bereiche nicht in die Aufnahmen mit einbezogen werden. Eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal zeigt deutlich, welche Folgen eine Videoüberwach durch schwenkbare Kameras haben kann.
Die Videoüberwachung ist ein kontroverses Thema, das Vor- und Nachteile hat.
Ein Vorteil der Videoüberwachung ist, dass die Aufnahmen als Beweismittel sehr nützlich sein können. Außerdem kann die Videoüberwachung Straftaten verhindern oder zumindest erschweren. Hinweisschilder über die vorhandene Überwachungskamera an strategichen Stellen können bereits Diebe abschrecken. Allerdings muss man sich auch bewusst sein, dass die Rechtslage in Bezug auf Videokameras sehr streng ist und genau eingehalten werden sollte, da ansonsten hohe Strafen drohen.
Wenn eine Videoüberwachung unerlaubt ist, welche Strafen können dann auferlegt werden?
Personen, deren Persönlichkeitsrechte nicht respektiert wurden, haben das Recht auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Wenn eine Unterlassungsverfügung erlassen wird, müssen alle bereits aufgenommen Videos gelöscht werden und es darf an diesem Ort keine Videoüberwachung mehr stattfinden. Sollte die Videoüberwachung dennoch fortgesetzt werden, können höhere Strafen folgen.
Nachdem der Schaden angerichtet wurde, kann die betroffene Person Schadensersatz fordern. Wie hoch diese Forderung ausfällt, richtet sich immer nach der Schwere der Tat und wird möglicherweise vor Gericht entschieden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass heimliches Filmen strafbar ist. Private Aufnahmen können als Beweismittel genutzt werden, allerdings sollten Sie Videoüberwachungen in diesem Fall direkt an die Polizei übergeben. Sollten Sie versteckte Aufnahmen von Dieben beispielsweise veröffentlichen, so können diese Sie nachträglich auch noch auf Schmerzensgeld und Unterlassung verklagen.
Kamera-Attrappen
Sie können getrost eine Kamera-Attrappe anbringen. Allerdings können versierte Einbrecher den Unterschied von Kamera-Attrappen erkennen. Allerdings sollte die Attrappe nicht auf öffentliche Bereiche ausgerichtet sein. Hier gilt zu beachten, dass einige Gerichte beim Einsatz von Attrappen auf den sogenannten „Überwachungsdruck“ plädieren – somit ist in manchen Fällen eine Kamera-Attrappe ebenfalls unzulässig, wie zum Beispiel in Mietshäusern.
Voraussetzungen für die Videoüberwachung auf Privatgrundstücken
Hier sollte beachtet werden, dass Sie wirklich nur ihr eigenes Grundstück überwachen. Sie dürfen also das nachbarliche Grundstück oder den Bürgersteig nicht mit überwachen. Denn eine solche Überwachung würde die Persönlichkeitsrechte der Personen verletzen.
Was darf eine Kamera überwachen?
Kameras dürfen in der Regel nur im privaten Raum angebracht werden und diesen Bereich überwachen. Bedeutet, möchten Sie eine Kameraüberwachung nutzen, um Ihr Eigenheim zu überwachen, dann ist dies nur zulässig, wenn die Kamera Ihr Privatgrundstück überwacht. Öffentliche Bereiche sind tabu. Prinzipiell gilt, eine Kameraüberwachung ist erlaubt, wenn die Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Kameraüberwachung im öffentlichen Bereich
Dies ist erlaubt, wenn die Videoüberwachung verhältnismäßig ist und sie zur Aufgabenerfüllung der staatlichen Stelle herangezogen wird. Manch öffentliche Bereichen nutzen DSGVO-konforme Softwarelösungen um Personen, die sich auf den Bildern befinden durchgehend zu verpixeln. Hier wird die Videoüberwachungssoftware mit einer KI gestützt.
Beratung und Planung von Sicherheitstechnik für Privat
Wir führen mit Ihnen ein ausführliches Gespräch, um Ihren individuellen Schutzbedarf zu ermitteln. Dabei analysieren wir Ihre Wohnumgebung und Immobilie hinsichtlich möglicher Risiken, wie Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Brand- oder Wasserschäden. Vorhandene mechanische Sicherheitssysteme wie einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie vorhandene Überwachungstechnik wie Videokameras oder Alarmanlagen untersuchen wir ebenfalls.
Apple-Pay-Funktion erlaubt angeblich Geldklau von gesperrten iPhones
Ein Feature in Apples NFC-Bezahldienst Apple Pay, das eigentlich praktisch sein sollte, kann angeblich zum „Abziehen“ größerer Geldbeträge von VISA-Karten genutzt werden. Das berichtet ein Team aus IT-Security-Spezialisten der Universitäten Birmingham und Surrey. Das Problem ist die sogenannte Express-Transit-Funktion, die auf Deutsch „Express ÖPNV“ heißt. Sie aktiviert Kartenzahlungen auch dann, wenn das iPhone oder die Apple Watch gesperrt sind – in bestimmten Kontexten, die offenbar repliziert werden können.
Gericht bestätigt: Seniorin ohne PC wegen Filesharing verurteilt
Auch wenn man keinen eigenen PC besitzt, kann man wegen Filesharings verurteilt werden. Dies zeigt der Fall einer Seniorin aus Köln. Vor etwa einem Jahr hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass die Seniorin für illegales Filesharing haften muss – trotz ihrer Aussage, selbst gar keinen Computer zu besitzen. Das Landgericht Köln hat dieses Urteil nun bestätigt.
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