Inhaltsverzeichnis
- Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen
- Beispiel einer Sicherheitslösung
- Was sind KRITIS-Unternehmen?
- Was ist das IT-Sicherheitsgesetz 3.0.?
- Gesetzesänderungen für KRITIS-Unternehmen
- Aktueller Statusbericht der KRITIS
- Resilienz bei KRITIS-Bereibern
- Staatliche Regelungen die die KRITIS betreffen
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Für Verantwortliche aus Organisationen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), für Planer, Channel-Partner, Facherrichter, Behörden und Politik hat Dallmeier electronics mit der Freihoff Sicherheitsservice diesen Leitfaden für Sie erstellt: „Videotechnologie und Sicherheit für Kritische Infrastrukturen“.
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Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen
Vermeidung von Störungen + optimale Sicherheitslösungen = ein stabiles System
Freihoff Sicherheitsservice bietet Lösungen zur Absicherung für sowohl staatliche als auch privatwirtschaftliche Infrastrukturbetreiber. Nach einer eingehenden Risikoanalyse ermitteln wir Sicherheitsschwerpunkte, um bestehende Strukturen zu stützen und neue Systeme aufzubauen. Neben der Stärkung von Maßnahmen zur Prävention, die unter anderem der Ausfallsicherheit dienen, ist auch das Krisenmanagement ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Sollte trotz aller Vorkehrungen doch der Ernstfall eintreten, kann das Problem so schneller und effektiver angegangen werden.
Alles aus einer Hand zum Schutz Kritischer Infrastrukturen:
Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen
- Risikoanalyse: Eingehende Untersuchung und Ermittlung strategischer Schutzziele
- Sicherheitskonzept: Mehrstufiges Maßnahmenpaket für Prävention und Krisenmanagement
- Installation: Professionelle Montage und Inbetriebnahme durch erfahrene Fachkräfte
- Service: Qualifizierter Kundenservice und Fernüberwachung über Notrufleitstelle
- Wartung: Systematische Überprüfung aller Sicherheitssysteme
Beispiel einer Sicherheitslösung
Absicherung der Außengrenzen, des Betriebsgeländes & der Gebäude
Die Aufgabe: Absicherung des Betriebsgeländes eines rennomierten Energielieferanten mit Sitz in Deutschland. Das Betriebsgelände sowie die umliegenden Gebäude sollen vor Einbrüchen, Diebstählen und Vanadlismus abgesichert werden.
Die Lösung: Ausstattung des Betriebsgeländes mit einem alarmgesichteren Zaunsystemen, sowie einem elektrischen Torsystem mit Kennzeichenerkennung sowie dem Zaunsensor PeriPoint und einem Kamerasystem. Bei Auslösung einer der oben genannten Komponenten erfolgt eine direkte Life-Bild-Übertragung an unsere Leitstelle. Dort leitet die NSL-Fachkraft die besprochenen Maßnahmen ein.
Sicherheitstechnik für kritische Infrastrukturen
Sicherheitstechnik ist in unserer heutigen Zeit unerlässlich, insbesondere für kritische Infrastrukturen. Als Unternehmen, das sich auf Sicherheitstechnik spezialisiert hat, verstehen wir die Bedeutung von Risikomanagement und Risikoanalyse für die Sicherheit und den Schutz von kritischen Infrastrukturen.
Kritische Infrastrukturen wie Stromnetze, Wasser- und Abwassersysteme, Telekommunikationsnetze und Transportinfrastrukturen sind wesentliche Bestandteile unserer modernen Gesellschaft. Ohne diese Infrastrukturen könnten wir nicht normal funktionieren. Allerdings sind diese Infrastrukturen aufgrund ihrer Bedeutung auch Ziel von Cyberangriffen, Sabotage und Naturkatastrophen.
Wir bei der Freihoff Gruppe bieten umfassende Lösungen für Risikomanagement und Risikoanalyse, um diese Bedrohungen zu minimieren und die kritischen Infrastrukturen unserer Kunden zu schützen. Unsere Experten haben langjährige Erfahrung in der Identifizierung von Schwachstellen und der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen.
Unsere Dienstleistungen umfassen eine umfassende Risikoanalyse, die Identifizierung von Bedrohungen und Schwachstellen, die Entwicklung von Sicherheitsplänen und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen. Wir bieten auch Schulungen und Beratungsdienste an, um sicherzustellen, dass unsere Kunden in der Lage sind, Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren.
Kontaktieren Sie jetzt unseren KRITIS Experten.
Als zuverlässiger Partner für kritische Infrastrukturen sind wir uns der Verantwortung bewusst, die wir tragen. Wir verstehen die Bedeutung von zuverlässigen und sicheren Systemen und arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um sicherzustellen, dass ihre kritischen Infrastrukturen optimal geschützt sind.
Wenn Sie mehr über unser Portfolio für Risikomanagement und Risikoanalyse erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen, Ihre kritischen Infrastrukturen zu schützen und Ihre Sicherheitsziele zu erreichen.
Was sind KRITIS Unternehmen? Alles, was Sie wissen müssen.
Als KRITIS Unternehmen (Kritische Infrastrukturen) werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben, die öffentliche Sicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung haben kann. Hierzu zählen insbesondere Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Gesundheitseinrichtungen sowie Verkehrs- und Transportunternehmen.
Diese Unternehmen sind von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur, die unsere moderne Gesellschaft am Laufen hält. Deshalb sind sie auch besonders anfällig für Angriffe von außen, wie beispielsweise Cyberangriffe, Sabotage und Naturkatastrophen.
Um ihre kritischen Infrastrukturen zu schützen, müssen KRITIS Unternehmen besondere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und sich kontinuierlich auf mögliche Bedrohungen vorbereiten. Hierbei ist ein umfassendes Risikomanagement unerlässlich.
Als Experten für Sicherheitstechnik und Risikomanagement unterstützen wir KRITIS Unternehmen dabei, ihre Infrastrukturen optimal zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Was ist das IT-Sicherheitsgesetz 3.0?
Das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Gesetzeslage im Bereich der Informationstechnologie und Cybersicherheit. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit von kritischen Infrastrukturen wie Energieversorgung, Verkehr oder Telekommunikation zu erhöhen und vor Angriffen aus dem Netz zu schützen.
Ein wichtiger Bestandteil des IT-Sicherheitsgesetzes 3.0 sind Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei sicherheitsrelevanten Vorfällen sowie die Meldepflicht für Unternehmen bei solchen Vorfällen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Behörden schnell auf mögliche Bedrohungen reagieren können.
Zudem sieht das Gesetz auch Sanktionen für Unternehmen vor, die gegen ihre Pflicht zur Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards verstoßen. Hierzu gehören unter anderem Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes sowie ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Insgesamt stellt das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 einen wichtigen Schritt hin zu einer verbesserten Cybersicherheit dar und trägt dazu bei, dass Deutschland auch zukünftig im digitalisierten Zeitalter erfolgreich agieren kann.
Die deutsche KRITIS-Regulierung ist nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 weiter in Entwicklung. Nach aktuellen Vorfällen und der politischen Lage in 2022 arbeitet das Innenministerium an einem KRITIS-Dachgesetz, das ab 2023 Anforderungen zu Resilienz und physischer Sicherheit an Kritische Infrastrukturen konkretisieren soll und Teile kommender EU-Regulierungen wie EU RCE/CER vorwegnimmt.
Auf EU-Ebene wurden seit Jahren Bemühungen unternommen, die Vorschriften für kritische Infrastrukturen verbindlicher und tiefergehend zu gestalten, was unter anderem zur Entstehung der NIS 2 (Cyber-Sicherheit) und RCE (Resilienz) Direktiven führte.
Obwohl RCE anscheinend in Teilen im kommenden KRITIS-Dachgesetz berücksichtigt wird, muss NIS 2 (EU 2022/2555) bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden und Änderungen am BSI-Gesetz bewirken, da die Anforderungen der Richtlinie deutlich über die Bestimmungen des IT-SiG 2.0 hinausgehen oder sie teilweise ersetzen.
Die NIS 2 Anforderungen könnten im IT-Sicherheitsgesetz 3.0 behandelt werden, welches die Methodik, regulierte Unternehmen sowie Pflichten erweitert. NIS 2 schafft als horizontaler Rechtsakt ein sektorübergreifendes Mindestsicherheitsniveau, jedoch ergeben sich angesichts weiterer sektoraler und horizontaler Rechtsakte deutliche Querbezüge zu anderen Regulierungsbereichen.
Neue Gesetzesänderungen für KRITIS Unternehmen: Was Sie wissen müssen
Die Bundesregierung plant eine Reihe von Gesetzesänderungen, die Unternehmen der KRITIS betreffen werden. Hierbei geht es insbesondere darum, die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen in Deutschland zu erhöhen und gegen Bedrohungen von außen zu schützen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die geplanten Gesetzesänderungen.
Die neuen Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, dass die kritischen Infrastrukturen in Deutschland besser geschützt sind und im Falle von Bedrohungen schnell und effektiv reagiert werden kann. Wir von [Name Ihres Unternehmens] unterstützen Unternehmen der KRITIS dabei, die neuen Anforderungen erfolgreich umzusetzen und ihre kritischen Infrastrukturen optimal zu schützen. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Eine kurze Übersicht:
- Verpflichtende Mindestanforderungen: Unternehmen der KRITIS sollen zukünftig verpflichtet sein, bestimmte Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit und den Schutz ihrer Infrastrukturen zu erfüllen. Diese Anforderungen sollen regelmäßig aktualisiert werden, um auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können.
- Meldepflichten: KRITIS Unternehmen sollen künftig verpflichtet werden, bestimmte sicherheitsrelevante Vorfälle zu melden. Hierzu zählen beispielsweise Cyberangriffe oder Störungen in der Infrastruktur. Die Meldepflichten sollen dazu beitragen, dass Behörden und andere Unternehmen schnell auf mögliche Bedrohungen reagieren können.
- Erhöhte Anforderungen an Dienstleister: Auch Dienstleister, die im Auftrag von Unternehmen der KRITIS tätig sind, sollen zukünftig höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass auch Dienstleister nur mit hohen Sicherheitsstandards arbeiten und somit keine Schwachstellen im System entstehen.
- Strafmaßnahmen bei Verstößen: Für den Fall, dass KRITIS Unternehmen gegen die neuen Vorgaben verstoßen, sind auch Strafmaßnahmen vorgesehen. Diese können von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen.
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Aktueller Statusbericht der KRITIS
Seit Ende 2022 wird das KRITIS-Dachgesetz öffentlich diskutiert, welches darauf abzielt, die physische Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von KRITIS-Betreibern zu stärken. Das Innenministerium hat im Dezember 2022 ein Eckpunkte-Papier veröffentlicht und beabsichtigt, bis zur Sommerpause 2023 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Das Dachgesetz nimmt teilweise Bezug auf die EU CER-Richtlinie (EU 2022/2557), die im Jahr 2022 verabschiedet wurde. Das Dachgesetz bezieht sich auf die 2022 verabschiedete EU CER-Richtlinie (EU 2022/2557) und greift dieser teilweise vor.
Zur Identifizierung von Betreibern kritischer Infrastrukturen sind sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien von Bedeutung. Hierbei werden Faktoren wie die Anzahl der Nutzer und die Bedeutung der Infrastruktur für den Betrieb von Dienstleistungen berücksichtigt. Betreiber von spezieller europäischer Relevanz, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare kritische Dienstleistungen anbieten, werden identifiziert und einer erhöhten Überwachung unterzogen.
KRITIS Sektoren
- Energie
- Verkehr
- Bankwesen
- Finanzmärkte
- Gesundheit,
- Trinkwasser
- Abwasser
- Ernährung
- Digitale Infrastruktur*
- Öffentliche Verwaltung*
- Raumfahrt*
- Medien und Kultur*✝
- Bildung und Betreuung**
Quelle: openkritis.de
* – geht über KRITIS hinaus; ✝ – soll angemessen einbezogen werden; ** – soll in Blick genommen werden
Resilienz bei KRITIS-Betreibern
Die künftigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der KRITIS sollen sich auf die physische Sicherheit und Resilienz konzentrieren. Es werden derzeit verschiedene Anforderungen diskutiert, welche die bisherigen Vorgaben zur Cyber-Sicherheit der Betreiber ergänzen sollen.
Neben den besprochenen Lösungen wie Zäunen, Sperren und Zugangskontrollen sowie Sicherheitsüberprüfungen besteht noch Unsicherheit darüber, wie die Betreiberanforderungen genau ausgestaltet werden sollen. Die EU RCE/CER fordert von Unternehmen ein hohes Maß an BCM, Risikomanagement und Krisenvorsorge. Im Eckpunkte-Papier wird betont, dass bei der Sicherung kritischer Infrastrukturen ein Abwägen von Wirtschaftlichkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit der Maßnahmen erfolgen muss.
- Einheitliche Mindestvorgaben für alle Sektoren Kritischer Infrastrukturen
- Verpflichtende Schutzstandards für physische Sicherheit
- „Technische, personelle und organisatorische Maßnahmen“ für Sicherheit und Resilienz
- Krisen-Management und Risiko-Management zum Schutz des Betriebs
- Risiko-Analyse und -Bewertung der kritischen Dienstleistungen (essential services)
- Resilienzpläne zur Krisenvorsorge und Prävention
- Meldewesen für Störungen an das BBK, parallel zu Cyber Security Meldungen ans BSI
Stataliche Regelungen die die KRITIS betreffen
Um die Widerstandsfähigkeit des Gesamtsystems der Kritischen Infrastrukturen zu stärken, soll die staatliche Steuerung durch Gesetze verbessert werden. Ein staatlicher Rahmen für Meldewesen und Kontrollen zu Resilienz soll ans Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe übertragen werden. Dies ergänzt das bestehende Meldewesen zu Cyber-Sicherheit und erweitert es um ein zentrales Störungs-Monitoring. Innerhalb der Europäischen Union soll es ein Berichtswesen und eine Koordination geben, die Betreiber, den Stand der Resilienz, Vorfälle und Maßnahmen umfassen. „Staatliche Risikobewertungen für die kritischen Dienstleistungen“ sollen als Grundlage für Bewertungen und Maßnahmen bei Betreibern dienen. Der All-Gefahren-Ansatz sollte sektor- und grenzüberschreitende Risiken berücksichtigen, jedoch ist unklar, ob sich dies an Betreiber und/oder Staat richtet. Das KRITIS-Dachgesetz soll Möglichkeiten staatlicher Hilfen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen bieten, um die neuen Maßnahmen umzusetzen.
Die nationale Behörde für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen wird künftig vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übernommen. Somit erweitert sich das Aufgabenspektrum des BBKs, da es nun auch Meldungen über Sicherheitsvorfälle entgegennimmt, mit dem BSI zusammenarbeitet und als übergreifende Behörde das Gesamtsystem kritischer Infrastrukturen betrachtet – auch durch sektorenübergreifende Auswertungen. Der europäische Rahmen der EU RCE/CER sieht vor, die Regulierung der Resilienz in eine europäische Behörde einzubetten, um den Austausch von Informationen, Vorfällen, Vernetzung zwischen Aufsichtsbehörden und Betrachtung transnationaler Vorfälle und Auswirkungen zu erleichtern. Die genaue Orchestrierung zwischen dem BBK und anderen Regulierungsbehörden wie BSI und BNetzA muss in der Gesetzgebung noch weiter ausgestaltet werden, um unter anderem parallele Zuständigkeiten bei Maßnahmen und Meldewegen zu vermeiden. Das BBK soll hier die Behörden vernetzen und eine schnelle Informationsweitergabe ermöglichen.
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In der Logistik ist aber der richtige Einsatz von intelligenten Sicherheitssystemen ein entscheidender Punkt.
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Kritische Infrastrukturen
Die Störung Kritischer Infrastrukturen kann Versorgungsengpässe sowie eine Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit nach sich ziehen.
Autohäuser & Autovermietung
Der Außen- und Innenbereich von Autohäusern und die Parkplätze von Autovermietungen sind vor allem außerhalb der Geschäftszeiten beliebte Schauplätze für Diebstahl und Zerstörung.
Photovoltaik-Kraftwerke
Immer häufiger der Schauplatz von Diebstahl und Vandalismus: Solarparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die fern von Ortschaften errichtet wurden.
Wertstoffhöfe
Heiße Sommer und undefinierbarer Müll gehen für viele Entsorgungsunternehmen zunehmend eine gefährliche Verbindung ein. Die innovative Temperaturüberwachung der Freihoff‐Gruppe ermöglicht ein Eingreifen, bevor Brände entstehen.
Kaufhäuser
In Abhängigkeit der individuellen Gegebenheiten des Kaufhauses oder Ladengeschäfts werden zur Absicherung verschiedene Sicherheitssysteme erforderlich
Einzelhandel
Mit einer effizienten und intelligenten Videoüberwachung im Einzelhandel kann Warendiebstahl verhindert werden.
Galerien und Museen
Kunstwerke und Artefakte von hohem materiellem und ideellem Wert fordern besondere Maßnahmen der Absicherung.
Büro-, & Verwaltungsgebäude
Für die Absicherung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sind stets individuelle Sicherheitskonzepte erforderlich.
Geldautomaten Absicherung
Jahr für Jahr erhöht sich die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten, durch gelungene Attacken werden pro Jahr circa 15 Millionen Euro erbeutet.
Kleinunternehmen
Ladengeschäfte, Industriehallen und Büroräume bieten lukrative Ziele für Einbrecher. Wir statten Ihre Firma mit modernster Sicherheitstechnik aus.
Arztpraxen
Absicherung von Arztpraxen mit moderner Sicherheitstechnik wie zum Beispiel eine Funk-Alarmanlage oder einer DSGVO-konformen Videoüberwachung.
Baustellenüberwachung
Das lückenlose Netz aus Videokameras, Scheinwerfern und Lautsprechern
stoppt die Täter, bevor sie Schaden anrichten.
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