Hohe Schäden durch Subventionsbetrug in der Pandemie
Erstmals seit 2017 ist die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Wirtschaftskriminalität wieder gestiegen. Im Berichtsjahr 2020 registrierte die Polizei in Deutschland 49.174 Wirtschaftsdelikte (2019: 40.484 Fälle), was im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme von 21,5 Prozent entspricht.
Dies geht aus dem heute vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität hervor.
Auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität haben sich die kriminellen Akteure an die zahlreichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie angepasst und die neu entstandenen Möglichkeiten zur Tatbegehung genutzt. So lässt sich der Anstieg der Gesamtfallzahlen zum größten Teil auf die Entwicklung im Bereich des Subventionsbetrugs zurückführen. Das neue Phänomen der missbräuchlichen Beantragung bzw. Inanspruchnahme von sogenannten „Corona-Soforthilfen“ führte im Berichtsjahr 2020 zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen im Bereich des Subventionsbetrugs auf 7.585 Fälle (2019: 318 Fälle).
Mit der Auszahlung von betrügerisch erlangten „Corona-Soforthilfen“ im Jahr 2020 ist ein Schaden von insgesamt 151,3 Millionen Euro entstanden.
Die Fallzahlen bei den Betrugs- und Untreuedelikten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen stiegen im Berichtszeitraum erstmals seit 2017 wieder – um 36,6 Prozent auf 4.865 Fälle (2019: 3.561 Fälle). Speziell das betrügerische „Cybertrading“, also der inkriminierte Handel mit Finanzinstrumenten auf Online-Plattformen nimmt immer größere Ausmaße an. International vernetzte Tätergruppierungen haben hier die Möglichkeit, einer großen Anzahl von Anlegern weltweit Finanzprodukte wie beispielsweise Differenzkontrakte (Contracts of Difference) oder virtuelle Währungen mit betrügerischen Absichten anzubieten. Dabei werden die Täter immer professioneller und locken mögliche Opfer zunehmend durch vermeintlich seriöses Marketing über die Sozialen Medien und das Internet.
In diesem Zusammenhang führen mehrere Staatsanwaltschaften in Deutschland Sammelverfahren. Dabei koordiniert das Bundeskriminalamt die Zusammenarbeit der deutschen Strafverfolgungsbehörden mit internationalen Partnern wie z. B. Bulgarien, der Ukraine sowie Serbien und unterstützt die beteiligten Dienststellen umfassend bei der Durchführung von international ausgerichteten „Action Days“.
Neben der Zunahme der Fallzahlen im Bereich des Betrugs bzw. der Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagen konnte die Polizei im Berichtsjahr einen deutlichen Anstieg der Schadenssumme um 68,2 Prozent auf 429 Millionen Euro feststellen.
Insgesamt entstehen durch die Wirtschaftskriminalität in Deutschland jährlich immense finanzielle Schäden. So betrug die Schadenssumme in 2020 3,011 Milliarden Euro (2019: 2,973 Milliarden Euro Schaden), was gemessen an dem in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesenen Gesamtschaden in Höhe von 6,700 Milliarden Euro einem Anteil von 44,9 Prozent entspricht.
Bei der Anzahl ermittelter Tatverdächtiger war in 2020 ebenfalls ein Anstieg um 27,9 Prozent auf 28.509 Personen zu verzeichnen (2019: 22.290 Tatverdächtige). Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger betrug 29,4 Prozent und nahm gegenüber dem Vorjahr um 51,7 Prozent zu. Insbesondere im Phänomenbereich des Leistungsbetrugs kommen die Täter meist aus dem europäischen Ausland. Organisierte Tätergruppierungen nutzen hierbei die EU-Freizügigkeit aus, indem sie eigene Landsleute gezielt nach Deutschland verbringen und diese daraufhin aufgrund von falschen Angaben zu ihren Arbeitsverhältnissen unberechtigt Sozialleistungen vom Staat beziehen.
Die Aufklärungsquote bewegt sich trotz der dargestellten Entwicklungen mit 91,5 Prozent auf dem hohen Niveau der letzten Jahre. Dies zeigt, dass Betroffene von Wirtschaftskriminalität mit einer Strafanzeige auch weiterhin meist eine Aufklärung der Straftat bewirken können und damit erheblich zur Kriminalitätsbekämpfung in diesem Phänomenbereich beitragen.
Quelle: www.bka.de
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