KfW-Förderung zum Einbruchschutz
Wer sein Zuhause sicherer machen möchte und entsprechende Maßnahmen zum Einbruchschutz vornimmt, kann sich dabei staatlich unterstützen lassen. Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“, kurz KfW, bezuschusst sowohl mechanische Nachrüstungen, wie einbruchshemmende Haustüren und Fenster, wie auch den Einbau von Einbruchmeldeanlagen, Videosystemen und intelligenten Türschlössern.
Die KfW bündelt diese Bemühungen unter dem Punkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (Förderprodukt 455-E). Förderfähig sind alle Privatpersonen, die als Eigentümer oder Mieter Maßnahmen zur Einbruchssicherung an Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Wohnung durchführen.
Höhe der KfW-Förderung zum Einbruchschutz
- Die KfW bezuschusst Maßnahmen zum Einbruchschutz mit bis zu 1.600 Euro pro Wohneinheit.
- Für die ersten 1.000 Euro an Investitionskosten werden 20 Prozent erstattet.
- Für darüber hinausgehende Ausgaben werden weitere 10 Prozent erstattet.
Beispielrechnungen
Bei förderfähigen Ausgaben von 1.200 Euro werden Ihnen durch das KfW-Programm 220 Euro erstattet:
20 Prozent von 1.000 Euro = 200 Euro
10 Prozent von 200 Euro = 20 Euro
Gesamtzuschuss: 220 Euro
Bei förderfähigen Investitionskosten von 15.000 Euro erhalten Sie den maximalen Zuschuss pro Wohneinheit in Höhe von 1.600 Euro:
20 Prozent von 1.000 Euro = 200 Euro
10 Prozent von 14.000 Euro = 1.400 Euro
Gesamtzuschuss: 1.600 Euro
KfW-Kredit für mehr Sicherheit
Alternativ zum Investitionszuschuss bietet die KfW eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung Ihrer Bemühungen für mehr Sicherheit und Komfort in Ihrem Zuhause:
Unter der Bezeichnung „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (Förderprodukt 159) vergibt die KfW Kredite in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Gefördert werden Personen, die eine Wohnimmobilie einbruchssichernd und barrierereduzierend umbauen oder bereits umgebauten Wohnraum im Ersterwerb kaufen.
Vorraussetzung für eine Förderung durch die KfW
Antragstellung muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen
Um einen Zuschuss zu erhalten, muss der Antrag eingereicht werden, bevor die Arbeiten vor Ort beginnen. Planung und Beratung sowie der Abschluss von Verträgen können bereits im Vorfeld erfolgen.
Nur Maßnahmen an bereits bestehenden Wohngebäuden sind förderungsfähig
Der Investitionszuschuss wird nur für bereits bestehende Wohngebäude gewährt. Ferien- und Wochenendhäuser, Pflege- und Altenheime sowie gewerblich genutzte Flächen können nicht berücksichtigt werden.
Höhe der förderfähigen Investitionskosten
Die KfW bezuschusst Investitionskosten für Maßnahmen zum Einbruchschutz von mindestens 500 Euro bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Förderungsfähige Personen
Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Zuschüsse können für Eigentümer und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten und von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften vergeben werden. Außerdem werden durch das Programm Mieter in Wohnungen und Einfamilienhäusern bezuschusst.
Förderfähig sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen
Zuschüsse werden sowohl für Materialkosten als auch für Dienstleistungen von Handwerkern ausgezahlt. Werden Arbeiten privat durchgeführt, können ausschließlich Materialkosten im Förderantrag aufgeführt werden.
Erfüllung technischer Mindestanforderungen
Es sind nur Einbruchmeldeanlagen förderungsfähig, die der Norm DIN EN 50131 Grad 2 oder höher entsprechen. Die Protego 24 Sicherheitskomponenten – vom Öffnungsmelder bis zum Überfalltaster – erfüllen die entsprechenden Anforderungen.
Durchführung bzw. Abnahme durch ein Fachunternehmen erforderlich
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Umsetzung durch ein fachkundiges Unternehmen bzw. bei Eigenleistung die Bestätigung der fachgerechten Durchführung durch ein solches Unternehmen. Protego 24 ist ein zertifiziertes Errichterunternehmen und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Installation von Sicherheitstechnik.
Sperrfrist für Folgeanträge
Der Investitionszuschuss kann für Maßnahmen am selben Gebäude mehrfach beantragt werden. Zwischen Folgeantrag und vorangegangener Zusage müssen mindestens 12 Monate vergangen sein.
Die Freihoff Gruppe
Über uns
Interessantes
Kontakt
Bei Fragen können Sie uns jederzeit per
E-Mail ([email protected]) oder telefonisch unter +49 (0)2173 / 106 38-0 kontaktieren.