Brandmeldeanlagen (BMA) sind eine wichtige Komponente im Bereich des Gefahrenmanagements eines Unternehmens. Durch frühzeitiges Erkennen und Warnen vor Bränden oder Brandherden schützen moderne Brandmeldeanlagen Menschenleben. Des Weiteren werden Schäden an Immobilien und Geschäftseinrichtungen verringert oder verhindert. Weiterhin ermöglichen sie Einsatzkräften die schnelle Einschätzung der Lage vor Ort und helfen so, schnellstmöglich mit der aktiven Brandbekämpfung zu beginnen. Mit einer Brandmeldeanlage der Freihoff-Gruppe sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Brandmeldeanlagen werden auf die Feuerwehr aufgeschaltet und an unsere VdS zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle. Damit können wir Ihnen eine rund um die Uhr Überwachung garantieren. Überzeugen Sie sich noch heute von unseren Brandmeldeanlagen – gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen ein Sicherheitskonzept. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Gern unterstützt Sie die Freihoff-Gruppe bei der Errichtung und Wartung von Brandmeldeanlagen!
Was wir für Sie tun können:
Die Freihoff-Gruppe ist einer der größten, herstellerneutral beratenden und zertifizierten Facherrichter in Deutschland.
- Facherrichter nach DIN 14675
- Eigene EN VdS-zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle
- Gefahrenmanagement aus einer Hand
- Aufschaltung Ihrer Brandmeldeanlage auf die Leitstelle der Feuerwehr
- Zusammenarbeit mit Behörden
- Planung, Installation und Wartung von Brandmeldeanlagen inkl. Migration bestehender Systeme
- Mehr als 6000 Kunden, darunter Bayer AG, DHL, Telekom, Henkel, P&C u. v. m.
Überall für Sie da
Mit der Freihoff-Gruppe haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite im Bereich des Brandschutzes bzw. der Brandmeldeanlagen. Mit unseren verschiedenen Standorten und Service-Stützpunkten bieten wir Ihnen nahezu überall in Deutschland kompetenten und zuverlässigen Service im Bereich sicherheitstechnisch relevanter Anlagen. Mehr als 6000 Kunden vertrauen bereits auf die bewährte Freihoff-Qualität.
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Überzeugen Sie sich selbst von der bewährten Freihoff-Qualität.
Die Vorteile von Brandmeldeanlagen für Ihr Unternehmen:
- Besserer Schutz für Ihre Mitarbeiter, Immobilien und Inventar
- Erhöhte Sicherheit durch frühzeitiges Erkennen von Brandherden
- Hilfeeinrichtung für Feuerwehr zur aktiven Brandbekämpfung
- Automatische Steuerung von Brandschutzeinrichtungen (Feuerschutztüre, Ansteuerung von Abluftssystemen u. v. m.)
- Hohe Sicherheitsstandards nach DIN EN 54, DIN VDE 0833 und DIN 14675, VdS 2095 und weitere Vorschriften
- Individuelle Brandschutzkonzepte für Ihre Brandmeldeanlagen
Aufgaben von Brandmeldeanlagen
Im anlagentechnischen Brandschutz nehmen die Brandmeldeanlagen den zentralen Platz ein. Die Entstehung eines Feuers können Sie aber nicht verhindern. Sie erkennen Brände oder Rauchentwicklung und informieren die entsprechende Leitstelle automatisiert. Zudem warnen Sie Personen im Gebäude oder im näheren Umkreis.
- Frühe Branderkennung
- Informieren der entsprechenden Leitstelle (Feuerwehr)
- Warnung von Personen im Gebäude und im Umkreis
- Annsteuerung von Brandschutzeinrichtungen
- Der Feuerwehr Zugang zum Objekt ermöglichen
Quelle: www.baunetzwissen.de
Meldertausch nach DIN 14675
Brandmelder können über die Zeit in ihrer Funktion beeinträchtigt sein. Die Alterung einzelner Bauteile, Verschmutzungen der Messkomponenten und umgebungsbedingte Widrigkeiten wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit können zur Beeinträchtigung der Anlage führen und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen gefährden. Die DIN-Vorschrift 14675 schreibt deshalb vor, dass automatische Brandmelder je nach Herstellerangabe alle 5 bzw. 8 Jahre auszutauschen sind. Weiterhin ist eine jährliche Wartung von Brandmeldekomponenten durch unterwiesene Fachkräfte erforderlich, um deren Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Der Freihoff-Sicherheitsservice ist Ihnen ein verlässlicher Partner, wenn es um die Wartung und den Austausch der Brandmelder in Ihrem Objekt geht. Die Instandhaltungsmaßnahmen einer baurechtlich geforderten BMA (nach DIN 14675) müssen von Seiten des Betreibers in der Norm eingehalten werden. In der DIN 14675 werden die Austauschzyklen der installierten Rauchmelder definiert.
Jährliche Wartungen sind durch Fachkräfte durchzuführen. Automatische Brandmelder sind nach 5 bzw. 8 jahren auszutauschen (Herstellerangaben beachten!). Instandhaltungsmaßnahmen sind von Seiten des Betreibers normgerecht einzuhalten.
Maßgeschneiderte Brandmeldeanlagen
Die moderne Brandschutztechnik bietet vielfältige Lösungen und lässt sich so optimal auf die individuellen Anforderungen von Mensch und Objekt anpassen. Neben dem Erkennen von Bränden und der Ortung von Brandherden ist die Alarmierung der im Gebäude befindlichen Personen zentrale Aufgabe einer jeden Brandmeldeanlage. Zur automatischen Alarmauslösung ermöglichen von Freihoff entworfene Systeme bei Bedarf auch das Absetzen manueller Alarme und Hilferufe durch Personen. Eine automatische Ansteuerung von Feuerschutztüren, Sprachalarmierungsanlagen, Aufzügen sowie von Rauch- und Wärmeabzugsklappen u. s. w. ist ebenfalls aktivierbar. Auch die direkte Benachrichtigung der Feuerwehr oder eine Aufschaltung auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle kann eingerichtet werden.
Wann muss eine Brandmeldeanlage (BMA) eingebaut werden?
Brandmeldeanlagen sind in den meisten Fällen behördlich vorgeschrieben. Entweder durch eine Bauverordnung oder durch individuelle bauaufsichtliche Forderungen. In welchen Objekten eine Brandmeldeanlage verbaut werden muss, wird also durch diverse Verordnungen/Genehmigungsunterlagen klassifiziert. Wenn die gesetzlichen Regelungen nicht eindeutig eine Brandmeldeanlage fordern, ist vorher zu prüfen, ob die Schutzziele nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden können. Wie zum Beispiel der bauliche Brandschutz. Hier sollte die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten werden.
Beispiele für Objekte mit Brandmeldeanlagen aufgrund baurechtlicher Vorschriften können sein:
- Theater
- Universitäten
- Krankenhäuser
- Mittel-/Großgaragen (Parkhäuser)
- Flughafengebäude
- Sporthallen
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Museen
- Beherbergungsstätten
- Schulen
Bauverordnungen BMA der Bundesländer
Meistens finden sich Hinweise zum Thema Brandschutz in den jeweiligen Bauverordnungen der Bundesländer.
Wer darf eine Brandmeldeanlage warten?
Fachfirmen, die nach DIN 14675 zertifiziert sind und eine geprüfte Fachkraft im Unternehmen angestellt haben, dürfen die Brandmeldeanlagen warten und Melder tauschen. Wir, die Freihoff-Gruppe sind für die Wartungen für Brandmeldeanlagen zertifiziert.
Wann sollte eine BMA gewartet werden?
Wartungen sollten stets von einem zertifizierten Fachpersonal einmal jährlich vorgenommen werden – sofern die Herstellerangaben nichts Gegenteiliges festgelegt haben.
Die Wartung einer Brandmeldeanlage mus durch eine Elektrofachkraft der Fachfirma durchgeführt werden. Bei einer Wartung sind folgende Tätigkeiten durchzuführen:
Pflege von Anlagenteile wie zum Beispiel Ansaugrauchmelder, Bewegungsmelder
Austausch von Batterien, Akkus, Rauchmelder
Justieren von Bauteilen wie zum Beispiel Riegelschaltkontakte oder Aufdruckbolzen
Wann müssen Zwischendecken überwacht werden?
Zwischenbodenbereiche und Zwischendecken müssen nicht überwacht werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Zwischenräume müssen weniger als 0,8 m hoch sein
- Leitungen für Sicherheitsanlagen wie elektroakustische Sprachalarmierungsanlagen, Notbeleuchtung usw. dürfen nicht vorhanden sein
- Kleine Brandlast (25 MJ – auf 1 m x 1m Fläche)
- Decke, Boden und Wände müssen nichtbrennbar sein (Baustoffklasse A, DIN 4102-1)
- Zwischenräume müssen mit nicht brennbarem Material unterteilt sein. Maximale Abschnitte von 10 m Breite und 10 m Länge.
Platten, hinter denen automatische Brandmelder montiert sind, müssen durch einen roten Punkt (50mm) dauerhaft gekennzeichnet werden (Unterdecken, Doppelböden). Markierte Bodenplatten müssen über eine Vorrichtung verfügen, die das Verwechseln der Platten unmöglich macht. Bodenplattenheber sind für den Einsatz der Feuerwehr griffbereit vorzuhalten und zu beschriften
Inspektion einer Brandmeldeanlage
Die Inspektion einer Brandmeldeanlage muss durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden nach VDE 0833-1, 5.3.2.2).
Folgende Anlagenteile sind bei der Inspektion einer BMA zu überprüfen:
- Signalgeber
- Bestätigungseinrichtungen (Anzeige)
- Schalteinrichtunge
- Energieversorgungen (Netzteile und Akkus)
- Weiterleitungen von Alarmmeldungen und Störungsmeldungen
Jährliche Inspektionen:
- Auslösung der Brandmeldeanlage, Melder alle intakt
- Überprüfung der korrekten Anzeige der Melder
- Prüfung der Sprachalarmierungsanlagen (Funktionsprüfung der Lautsprecher)
- Funktionstest der Verbindungswege
- Ansteuerung von Steuereinrichtungen
Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen wie zum Beispiel Brandmeldeanlagen
Die Begehung ist in erster Linie Aufgabe des Betreibers. Es ist dem Betreiber jedoch möglich, die Begehung an eine Fachfirma abzugeben. Die Normanforderungen der „Begehung“ sind in der Regel den meisten Betreibern nicht bekannt. In den meisten Fällen wird dieser auf die Anforderungen schriftlich hingewiesen zum Beispiel im Rahmen einer Übergabe.
Wenn der Instandhaltungstechniker eine Begehung durchführen soll, muss dieser vorab wissen, wer für die Begehung des Objektes zuständig ist, denn hiervon hängt der Umfang seiner Tätigkeiten ab.
Tritt der Fall ein, bei dem der Betreiber die Begehung selbst durchführen möchte, muss er dafür eine „sachkundige Person im Bereich der Gefahrenmeldeanlagen“ bereitstellen. Diese muss im Zuge der Begehung durch die Fachfirma eingewiesen werden. Die Dokumentation der Einweisung ist verpflichtend. Festgestellte Mängel müssen im Betriebsbuch hinterlegt werden, wobei hier sorge getragen werden muss, dass die festgestellten Mängel (sofern welche festgestellt wurden) durch die Fachfirma beseitigt werden müssen. Anhand der Einträge im Betriebsbuch sollte der Instandhalter ebenfalls direkt prüfen, ob die Begehung normgerecht und regelmäßig stattgefunden hat.
Folgende Kriterien sind bei einer Begehung zu beachten:
- Wurde das Sicherungskonzept eingehalten?
- Gab es Änderungen in der Raumnutzung, Raumgestaltung oder den Umgebungsbedingungen?
- Sind die Feuerwehrlaufkarten aktuell?
- Wie ist der Zustand der Anlagenteile? Sind diese Beschädigt oder verschmutzt?
- Wurde bei einer SAA eine Hörprobe durchgeführt?
- Ist das Betriebsbuch richtig und korrekt geführt sowie vollständig?
Bei einer Instandhaltungstätigkeit ist der Betreiber im Vorfeld darüber zu informieren, dass die Anlage während der durchgeführten Tätigkeit in Teilen oder vollständig außer Betrieb genommen wird. Hier müssten entsprechende Vorkehrungen getätigt werden. Die Durchführungen sowie das Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen sind im Betriebsbuch zu dokumentieren.
Wir, die Freihoff-Gruppe sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen oder anderen Gefahrenmeldeanlagen geht. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite oder kümmern uns um die fachgerechte Wartung oder Instandhaltung Ihrer Brandmeldeanlagen.
Was für Brandmeldeanlagen gibt es?
Das Herz einer Brandmeldeanlage ist die Brandmeldezentrale auch BMZ genannt. Die BMZ wertet die eingehenden Signale der Melder aus und übermittelt im Falle einer Auslösung die Alarme und Steuerbefehle an ein Gefahrenmanagementprogramm.
Melder sind in Melderbereichen gegliedert und diese zu melderlinien zusammengefasst. Überwacht wird jede Linie.
Eine Überwachung erfolgt meist durch Pulsmeldetechnik oder durch Gleichspannung wobei die Pulsmeldetechnik es erlaubt einzelne Melder anzusprechen um den Brandherd genauer zu lokalisieren.
Es gibt nicht automatische Brandmelder und automatische Brandmelder. Im regulären Gebrauch sind meistens folgende Brand- bzw. Rauchmelder:
Ionisationsrauchmelder, optische Rauchmelder, Wärme- und Flammenmelder
Brandmelder sind eine Komponente der Brandmeldeanlage und überwachen das Objekt.
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Kritische Infrastrukturen
Die Störung Kritischer Infrastrukturen kann Versorgungsengpässe sowie eine Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit nach sich ziehen.
Autohäuser & Autovermietung
Der Außen- und Innenbereich von Autohäusern und die Parkplätze von Autovermietungen sind vor allem außerhalb der Geschäftszeiten beliebte Schauplätze für Diebstahl und Zerstörung.
Photovoltaik-Kraftwerke
Immer häufiger der Schauplatz von Diebstahl und Vandalismus: Solarparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die fern von Ortschaften errichtet wurden.
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Heiße Sommer und undefinierbarer Müll gehen für viele Entsorgungsunternehmen zunehmend eine gefährliche Verbindung ein. Die innovative Temperaturüberwachung der Freihoff‐Gruppe ermöglicht ein Eingreifen, bevor Brände entstehen.
Kaufhäuser
In Abhängigkeit der individuellen Gegebenheiten des Kaufhauses oder Ladengeschäfts werden zur Absicherung verschiedene Sicherheitssysteme erforderlich
Einzelhandel
Mit einer effizienten und intelligenten Videoüberwachung im Einzelhandel kann Warendiebstahl verhindert werden.
Galerien und Museen
Kunstwerke und Artefakte von hohem materiellem und ideellem Wert fordern besondere Maßnahmen der Absicherung.
Büro-, & Verwaltungsgebäude
Für die Absicherung von Büro- und Verwaltungsgebäuden sind stets individuelle Sicherheitskonzepte erforderlich.
Geldautomaten Absicherung
Jahr für Jahr erhöht sich die Zahl der Angriffe auf Geldautomaten, durch gelungene Attacken werden pro Jahr circa 15 Millionen Euro erbeutet.
Kleinunternehmen
Ladengeschäfte, Industriehallen und Büroräume bieten lukrative Ziele für Einbrecher. Wir statten Ihre Firma mit modernster Sicherheitstechnik aus.
Arztpraxen
Absicherung von Arztpraxen mit moderner Sicherheitstechnik wie zum Beispiel eine Funk-Alarmanlage oder einer DSGVO-konformen Videoüberwachung.
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Das lückenlose Netz aus Videokameras, Scheinwerfern und Lautsprechern
stoppt die Täter, bevor sie Schaden anrichten.
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