Videoüberwachung im Einzelhandel
Mit einer effizienten und intelligenten Videoüberwachung im Einzelhandel kann Warendiebstahl verhindert werden. Die Herausforderung einer Videoüberwachung in einem Ladengeschäft besteht darin, nicht nur für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen, sondern auch die Waren gezielt zu überwachen, ohne dabei die aktuelle Datenschutzgrundverordnung zu missachten. Daher muss eine Videoüberwachung im Einzelhandel gut geplant, intuitiv und einfach zu bedienen sein. Mit der Freihoff-Gruppe haben Sie Ihren Ansprechpartner in diesem Bereich gefunden. Mehr als 6000 Kunden in den verschiedensten Branchen wie zum Beispiel kritische Infrastrukturen oder Logistikzentren vertrauen auf die bewährte Freihoff-Qualität.
Intelligente Videoüberwachung im Einzelhandel
Jedes Ladengeschäft ist individuell und hat spezielle Anforderungen. Auf Grundlage einer zuvor ermittelten Risikoanalyse, die durch einen unserer Fachkräfte zusammen mit Ihnen eruiert werden, wird ein Sicherheitskonzept erstellt. Der klassische Einsatz einer Videoüberwachung im Einzelhandel umfasst in der Regel die Überwachung der Kassentransaktionen, der Warenbewegung und den Kundenfluss. Je nach Größe des Betriebsgeländes kann eine Absicherung mittels Umfriedung (Perimeterschutz) durchaus angebracht sein.
Kombinierbare Sicherheitslösungen für den Einzelhandel
Spezielle, sicherheitsrelevante Lösungen wie zum Beispiel eine Einbruchmeldeanlage oder eine Brandmeldeanlage sowie Personenzählungen oder Zutrittskontrollsysteme können mit einer Videoüberwachung im Einzelhandel kombiniert werden. Die Aufschaltung auf unsere EN VdS zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle ermöglicht es uns, Ihr Ladengeschäft oder Ihr Warenlager in Echtzeit zu überwachen.
Wir, die Freihoff-Gruppe sind einer der größten, inhabergeführten Fach-Errichter in Deutschland. Unsere verschiedenen Standorte und Niederlassungen in Deutschland ermöglichen es uns Ihnen nahezu überall in Deutschland einen kompetenten, zuverlässigen Service zu bieten.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung mit Sicherheitsanalyse und lernen Sie uns kennen. Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich der Sicherheitstechnik in ganz Deutschland.
Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Eine Videoüberwachung im Einzelhandel ist gemäß Datenschutz zulässig und das sowohl im öffentlichen als auch im nicht öffentlichen Raum. In den öffentlichen Bereichen besteht allerdings eine Kennzeichnungspflicht. Oft sieht man hier einen Aushang, der auf eine Überwachung mittels Videosystem hinweist. Mehr über das Thema gibt es auf datenschutz.org nachzulesen.
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